Änderungen von A 11.03NEU6 zu A 11.03NEU7
| Ursprüngliche Version: | A 11.03NEU6 |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 18.06.2023, 10:07 |
| Neue Version: | A 11.03NEU7 |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 18.06.2023, 10:10 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 2 bis 4:
Jeder ehrenamtliche Mitarbeiter*in, der mit Kindern und Jugendlichen in einem Mitgliedsverein des Bund Deutscher Karneval e.V. (BDK) in der Jugendarbeit tätig ist, wird folgende Qualifikationen und Nachweise erbringen:
Alle ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen, die mit Kindern und Jugendlichen in einem
Mitgliedsverein des Bund Deutscher Karneval e.V. (BDK) in der Jugendarbeit tätig
sind, brauchen Qualifikationen. Die JuLeiCa stellt für uns die qualifizierteste
Form dar.
Von Zeile 22 bis 26:
- Alle Mitgliedsorganisationen, Gliederungen und Einrichtungen der BDK-Jugend verpflichten sich, dass die Anforderungen an die Qualifikationen und Nachweise der ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit ernst genommen und umgesetzt werden. Dies schafft eine einheitliche und verbindliche Grundlage für die karnevalistische Jugendarbeit.
Für alle Mitgliedsorganisationen, Gliederungen und Einrichtungen der BDK-Jugend gehört die Qualifikation unserer ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen zu unserem Selbstverständnis. Die Anforderungen an die Qualifikationen der ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit müssen ernst genommen werden. Dies schafft eine einheitliche und verbindliche Grundlage für die karnevalistische Jugendarbeit.
