| Veranstaltung: | 14. Bundesjugendversammlung 2023 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Bundesjugendleitung (beschlossen am: 02.06.2023) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 18.06.2023, 10:10 |
| Ersetzt: | A 11.03NEU6: Positionspapier: Verpflichtende Juleica-Ausbildung und regelmäßige Weiterbildung für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der karnevalistischen Jugendarbeit |
A 11.03NEU7: Positionspapier: Verpflichtende Juleica-Ausbildung und regelmäßige Weiterbildung für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der karnevalistischen Jugendarbeit
Antragstext
Die Bundesjugendversammlung möge folgende Position beschließen:
Alle ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen, die mit Kindern und Jugendlichen in einem
Mitgliedsverein des Bund Deutscher Karneval e.V. (BDK) in der Jugendarbeit tätig
sind, brauchen Qualifikationen. Die JuLeiCa stellt für uns die qualifizierteste
Form dar.
- Juleica-Grundausbildung: Während der ehrenamtlichen Tätigkeit ist der
Abschluss einer Juleica-Grundausbildung dringend notwendig. Diese
Ausbildung vermittelt Kenntnisse über pädagogische, rechtliche und
organisatorische Aspekte der Jugendarbeit und über die Kulturelle
Bedeutung von Fasching, Fastnacht, Karneval.
- Juleica-Verlängerungsausbildung: Während des aktiven, ehrenamtlichen
Engagements ist die Teilnahme an einer Juleica-Verlängerungsausbildung
alle drei Jahre notwendig. Diese Weiterbildung ermöglicht den
Mitarbeitenden, ihr Wissen und ihre Fähigkeiten aufzufrischen, sich über
aktuelle Entwicklungen in der Jugendarbeit und im Kulturgut Fasching,
Fastnacht, Karneval zu informieren und ihre pädagogischen Kompetenzen
weiterzuentwickeln.
- Aktueller Erste-Hilfe-Kurs: Alle Mitarbeiter*innen müssen alle drei Jahre
einen aktuellen Erste-Hilfe-Kurs nachweisen, da dies integraler
Bestandteil der JuLeiCa ist. Unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen
sollen im Falle von Verletzungen oder medizinischen Notfällen qualifiziert
sein.
Für alle Mitgliedsorganisationen, Gliederungen und Einrichtungen der BDK-Jugend
gehört die Qualifikation unserer ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen zu unserem
Selbstverständnis. Die Anforderungen an die Qualifikationen der ehrenamtlichen
Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit müssen ernst genommen werden. Dies schafft
eine einheitliche und verbindliche Grundlage für die karnevalistische
Jugendarbeit.
Begründung
- Gewährleistung von Qualität und Sicherheit: Die Qualifikationen und Nachweise dienen dazu, die Qualität der karnevalistischen Jugendarbeit sicherzustellen und den Schutz und das Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten. Die Juleica-Ausbildungen vermitteln das notwendige Fachwissen und die pädagogischen Fähigkeiten, um verantwortungsvoll und sicher mit jungen Menschen umzugehen.
- Professionalisierung der Jugendarbeit: Durch die verpflichtende Teilnahme an den Juleica-Ausbildungen wird die Professionalisierung der Vereins- und Verbandsjugendarbeit im Kulturgut Fasching, Fastnacht, Karneval gefördert. Die Mitarbeitenden erwerben Kompetenzen, die über das bloße Engagement hinausgehen und ihre Arbeit effektiver und nachhaltiger gestalten.
- Anerkennung und Motivation der Ehrenamtlichen: Die Forderung zeigt Wertschätzung für das ehrenamtliche Engagement und signalisiert, dass die Mitarbeitenden in ihrem Einsatz für die karnevalistische Jugendarbeit unterstützt werden. Die Qualifizierungsmaßnahmen bieten ihnen die Möglichkeit zur persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung und stärken ihr Selbstvertrauen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
Durch die konkrete Umsetzung dieser Forderung gewährleisten wir eine hochwertige und sichere Jugendarbeit in den Mitgliedsvereinen und -verbänden des Bund Deutscher Karneval e.V. (BDK). Wir setzen uns dafür ein, dass alle ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen über die erforderlichen Qualifikationen verfügen, um eine qualitativ hochwertige Betreuung und Förderung der Kinder und Jugendlichen im Kulturgut Fasching, Fastnacht, Karneval sicherzustellen.
