| Veranstaltung: | 14. Bundesjugendversammlung 2023 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Bundesjugendleitung (beschlossen am: 02.06.2023) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 02.06.2023, 07:56 |
A 10.02: Satzungsänderung: Änderung der Bundesjugendordnung (Grundsätze)
Antragstext
Die Bundesjugendversammlung möge die Aufnahme des § 3 Abs. 9 der
Bundesjugendordnung beschließen.
NEUE Version:
§3 Grundsätze
(9) Die BDK-Jugend tritt jeglicher Form der Diskriminierung, sei sie durch
Herkunft, Weltanschauung, sexuelle Orientierung oder jegliche anderen Gründe
motiviert, entschieden entgegen.
Begründung
Die vorgeschlagene Satzungsänderung hat das Ziel, die Grundsätze der BDK-Jugend im Umgang mit Diskriminierung zu stärken und klarzustellen.
Die Aufnahme dieses neuen Absatzes in die Bundesjugendordnung ist von großer Bedeutung, da Diskriminierung in all ihren Formen eine klare Verletzung der grundlegenden Prinzipien der Gleichberechtigung und des Respekts für die Menschenwürde darstellt. Die BDK-Jugend sollte sich als Vorreiterin in der Bekämpfung von Diskriminierung positionieren und ein klares Bekenntnis zu Toleranz und Vielfalt abgeben.
Der vorgeschlagene § 3 Abs. 9 verpflichtet die BDK-Jugend dazu, jeglicher Form der Diskriminierung entschieden entgegenzutreten. Dabei wird keine Form der Diskriminierung ausgeschlossen, sei es aufgrund der Herkunft, Weltanschauung, sexuellen Orientierung oder aus jeglichen anderen Gründen motiviert. Dieser breite Ansatz stellt sicher, dass keine Form der Diskriminierung in den Reihen der BDK-Jugend toleriert wird.
Die Aufnahme dieses Absatzes in die Bundesjugendordnung sendet eine starke Botschaft an alle Mitglieder und Unterstützer der BDK-Jugend. Es zeigt, dass die BDK-Jugend sich aktiv für die Förderung von Gleichberechtigung und Respekt einsetzt und dass Diskriminierung in keiner Form geduldet wird.
Damit setzen wir ein starkes Zeichen gegen Diskriminierung und bekennen uns klar zu den Werten von Toleranz, Gleichberechtigung und Respekt.
Darüber hinaus möge die Bundesjugendversammlung folgendes beschließen:
Die Bundesjugendleitung wird ermächtigt, den Text der beschlossenen Änderungen der Bundesjugendordnung auf grammatikalische und orthografische Richtigkeit, geschlechterspezifische Sprache sowie auf das Zutreffen der enthaltenen Verweisungen zu überprüfen und eine eigenständige Endredaktion vorzunehmen, die die Regelungen der Bundesjugendordnung von Inhalt und Auswirkung her unberührt lässt.
