| Veranstaltung: | 14. Bundesjugendversammlung 2023 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Bundesjugendleitung (beschlossen am: 02.06.2023) |
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 18.06.2023, 10:03 |
| Ersetzt: | A 11.03: Positionspapier: Verpflichtende Juleica-Ausbildung und regelmäßige Weiterbildung für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der karnevalistischen Jugendarbeit |
A 11.03NEU: Positionspapier: Verpflichtende Juleica-Ausbildung und regelmäßige Weiterbildung für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der karnevalistischen Jugendarbeit
Antragstext
Die Bundesjugendversammlung möge folgende Position beschließen:
Alle ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen, die mit Kindern und Jugendlichen in einem
Mitgliedsverein des Bund Deutscher Karneval e.V. (BDK) in der Jugendarbeit tätig
sind, brauchen Qualifikationen. Die JuLeiCa stellt für uns die qualifizierteste
Form dar.
- Juleica-Grundausbildung: Vor Aufnahme der Tätigkeit ist der Abschluss
einer Juleica-Grundausbildung verpflichtend. Diese Ausbildung vermittelt
Kenntnisse über pädagogische, rechtliche und organisatorische Aspekte der
Jugendarbeit und über die Kulturelle Bedeutung von Fasching, Fastnacht,
Karneval.
- Juleica-Verlängerungsausbildung: Während des aktiven, ehrenamtlichen
Engagements ist die Teilnahme an einer Juleica-Verlängerungsausbildung
alle drei Jahre obligatorisch. Diese Weiterbildung ermöglicht den
Mitarbeitenden, ihr Wissen und ihre Fähigkeiten aufzufrischen, sich über
aktuelle Entwicklungen in der Jugendarbeit und im Kulturgut Fasching,
Fastnacht, Karneval zu informieren und ihre pädagogischen Kompetenzen
weiterzuentwickeln.
- Aktueller Erste-Hilfe-Kurs: Alle Mitarbeiter*innen müssen alle drei Jahre
einen aktuellen Erste-Hilfe-Kurs nachweisen, um im Falle von Verletzungen
oder medizinischen Notfällen angemessen reagieren zu können.
- Alle Mitgliedsorganisationen, Gliederungen und Einrichtungen der BDK-
Jugend verpflichten sich, dass die Anforderungen an die Qualifikationen
und Nachweise der ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit
ernst genommen und umgesetzt werden. Dies schafft eine einheitliche und
verbindliche Grundlage für die karnevalistische Jugendarbeit.
Begründung
- Gewährleistung von Qualität und Sicherheit: Die Qualifikationen und Nachweise dienen dazu, die Qualität der karnevalistischen Jugendarbeit sicherzustellen und den Schutz und das Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten. Die Juleica-Ausbildungen vermitteln das notwendige Fachwissen und die pädagogischen Fähigkeiten, um verantwortungsvoll und sicher mit jungen Menschen umzugehen.
- Professionalisierung der Jugendarbeit: Durch die verpflichtende Teilnahme an den Juleica-Ausbildungen wird die Professionalisierung der Vereins- und Verbandsjugendarbeit im Kulturgut Fasching, Fastnacht, Karneval gefördert. Die Mitarbeitenden erwerben Kompetenzen, die über das bloße Engagement hinausgehen und ihre Arbeit effektiver und nachhaltiger gestalten.
- Anerkennung und Motivation der Ehrenamtlichen: Die Forderung zeigt Wertschätzung für das ehrenamtliche Engagement und signalisiert, dass die Mitarbeitenden in ihrem Einsatz für die karnevalistische Jugendarbeit unterstützt werden. Die Qualifizierungsmaßnahmen bieten ihnen die Möglichkeit zur persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung und stärken ihr Selbstvertrauen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
Durch die konkrete Umsetzung dieser Forderung gewährleisten wir eine hochwertige und sichere Jugendarbeit in den Mitgliedsvereinen und -verbänden des Bund Deutscher Karneval e.V. (BDK). Wir setzen uns dafür ein, dass alle ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen über die erforderlichen Qualifikationen verfügen, um eine qualitativ hochwertige Betreuung und Förderung der Kinder und Jugendlichen im Kulturgut Fasching, Fastnacht, Karneval sicherzustellen.
