| Veranstaltung: | 14. Bundesjugendversammlung 2023 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Bundesjugendleitung (beschlossen am: 02.06.2023) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 02.06.2023, 07:50 |
A 10.01: Satzungsänderung: Änderung der Bundesjugendordnung (Grundsätze)
Antragstext
Die Bundesjugendversammlung möge die Neufassung des § 3 Abs. 7 der
Bundesjugendordnung beschließen.
Aktuelle Version:
§3 Grundsätze
(7) Die BDK-Jugend steht in ihrer Arbeit für ein sicheres Aufwachsen von Kindern
und Jugendlichen. Der Kinder- und Jugendschutz und die Prävention von
Kindeswohlgefährdung sind zentrale Grundsätze. Die BDK-Jugend gibt sich ein
Leitbild zum Kinder- und Jugendschutz.
NEUE Version:
§3 Grundsätze
(3) Die BDK-Jugend engagiert sich für den Kinder- und Jugendschutz und
verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher,
seelischer oder sexualisierter Art ist.
Begründung
Um der Tabuisierung von sexualisierter Gewalt entgegenzutreten, ist es sinnvoll, in die Satzungen und Ordnungen der Verbände und Vereine den Präventionsgedanken zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt zu implementieren.
Der Aufbau einer Aufmerksamkeitskultur im Verband und Verein erfordert im hohen Maße eine Transparenz im Hinblick auf die eindeutige Haltung des Vereins sowie die Bestimmung von Aufgaben, Zuständigkeiten und Verfahrensweisen in diesem Thema. Ziel muss es sein, zu kommunizieren, dass sexualisierte Gewalt nicht geduldet wird und eine umgehende Ahndung erfährt.
Darüber hinaus möge die Bundesjugendversammlung folgendes beschließen:
Die Bundesjugendleitung wird ermächtigt, den Text der beschlossenen Änderungen der Bundesjugendordnung auf grammatikalische und orthografische Richtigkeit, geschlechterspezifische Sprache sowie auf das Zutreffen der enthaltenen Verweisungen zu überprüfen und eine eigenständige Endredaktion vorzunehmen, die die Regelungen der Bundesjugendordnung von Inhalt und Auswirkung her unberührt lässt.
